Verhältnis EU-Schweiz Medizinprodukte

Pharma und Healthcare

Gescheiterter Rahmenvertrag: Was ändert sich für Medizinprodukte?

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   Juni 2021

Besprechung auf Dachterrasse

Wettbewerbsrecht und Regulierung

Halten sich Deine Franchisenehmer an Preisempfehlungen?

Melanie Käser  •   Dr. Oliver Kaufmann  •   Dr. Christoph Wildhaber  •   Mai 2021

Rolf Herter

Artikel

Interview mit Rolf Herter: "Oft geht es um Emotionen und weniger um Geld"

Mai 2021

Neuwagen beim Autohändler

Wettbewerbsrecht und Regulierung

Missbrauch relativer Marktmacht im Automobilvertrieb

Dr. Oliver Kaufmann  •   April 2021

Treppenhaus

Vertriebsrecht

Hast Du den Blick für das grosse Ganze?

Melanie Käser  •   Dr. Oliver Kaufmann  •   Dr. Christoph Wildhaber  •   April 2021

Medizinprodukte

Pharma und Healthcare

Medizinprodukte: Schweizer Bevollmächtigter - Was ist zu beachten?

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   April 2021

Schweizer Bundeshaus

Wettbewerbsrecht und Regulierung

Relative Marktmacht: Drastische Ausweitung der Missbrauchskontrolle im Schweizer Kartellrecht

Dr. Oliver Kaufmann  •   März 2021

Fracht Flughafen

Pharma und Healthcare

Medizinprodukte: Kommt nun das Aus für Parallelimporte?

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   März 2021

Baum

Vertriebsrecht

Hat Dein Vertrieb System?

Melanie Käser  •   Dr. Oliver Kaufmann  •   Dr. Christoph Wildhaber  •   März 2021

Treppenhaus

IT-Recht und Datenschutz

Digital Transformation in Switzerland

Angelica Dünner-Graf  •   Melanie Käser  •   Matthias Stauffacher  •   Februar 2021

Spiegelung Kunstbild Reception

Vertriebsrecht

Sind Dienstleistungs-Konzepte geeignet für Franchising?

Melanie Käser  •   Januar 2021

Arbeit am Computer

Pharma und Healthcare

MDR: Verantwortliche Person (PRRC) und ihre Aufgaben

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   August 2021

Über uns

Stets für Sie da mit Blick und Wissen für das Wesentliche

Matthias Stauffacher

IT-Recht und Datenschutz

Interview mit Matthias Stauffacher: Herausforderungen und Stolpersteine im Verwaltungsrecht

Dezember 2020

Timo Hausheer_2

Streichenberg bietet Substitutinnen und Substituten während zwölf Monaten eine praxisnahe Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung. Während das Studium das nötige theoretische Wissen isoliert vermittelt, erfordert die Anwaltstätigkeit die Vernetzung verschiedener Rechtsgebiete sowie ein tiefgreifendes Verständnis der juristischen Zusammenhänge.

Welche Tätigkeiten kannst du als Substitut ausführen und was lernst du dabei?

Als Substitut unterstütze ich die Anwälte und Anwältinnen von Streichenberg in verschiedenster Hinsicht. Ich verfasse beispielsweise Entwürfe für Eingaben oder übernehme Recherchearbeiten. Ich erhalte dabei einen breiten Einblick in verschiedene Rechtsgebiete und Tätigkeitsfelder.

Was fasziniert dich an der Juristerei?

Rechtliche Fragen stellen sich in jedem Lebensbereich. Juristinnen und Juristen setzen sich daher mit den unterschiedlichsten Fragen auseinander. Sie denken dabei strukturiert, arbeiten intensiv mit der Sprache und gehen taktisch vor. Das finde ich spannend!

Was ist dir für deine Karriere wichtig?

Ich möchte meiner Arbeit mit Leidenschaft nachgehen.

Was erwartet Substituten bei Streichenberg?

Die Substitutinnen und Substituten sind bei Streichenberg nicht einem  einzelnen Partner zugeordnet, sondern können in allen Bereichen mitarbeiten und werden  engagiert gefördert und angeleitet. So gewinnen sie einen breiten Einblick in die verschiedenen Rechtsgebiete und Tätigkeiten. Sie kommen mit Klienten und Behörden in Kontakt, lernen, was es für eine Gerichtseingabe braucht und wie sie eine  erfolgversprechende Rechtsschrift verfassen. Das erfordert Lernbegier, Flexibilität und absolute Zuverlässigkeit.

Anwalt am Telefon

Vertriebsrecht

So schützen Sie das Markenimage von Luxusprodukten im Online-Handel

Dr. Oliver Kaufmann  •   März 2018

Medikamentenpreise Schweiz Rechtssprechung

Pharma und Healthcare

TQV: Darf das BAG von einer früheren Beurteilung abweichen? Was sagt die Rechtsprechung?

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   Juni 2022

Beatmungsgeräte

Pharma und Healthcare

Medizinprodukte: Neue Herausforderungen

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   März 2021

Out of Stock

Wettbewerbsrecht und Regulierung

Benachteiligung beim Bezug knapper Güter – Antworten des Kartellrechts auf die Corona-Krise

Dr. Oliver Kaufmann  •   Oktober 2020

Integrität und Transparenz (choknit) AdobeStock_405702810.jpeg

Pharma und Healthcare

Integritäts- und Transparenzverordnung

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   Mai 2022

Corporate MAB 2

Haftpflicht

Hilfe in Haftungsfällen

Sind Privatpersonen oder Unternehmen mit Schadensfällen konfrontiert, sind schnell viele verschiedene Parteien involviert. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen den Überblick zu bewahren. Wir helfen Unternehmen, Haftungsrisiken bereits im Vertragswerk zu erkennen und zu berücksichtigen. Ist ein Haftungsfall eingetreten, unterstützen wir Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen und/oder der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Mit uns bewahren Sie den Überblick in komplexen Situationen.

Kernthemen

Das Haftpflichtrecht regelt  die Verantwortlichkeit für Schäden, die einer Person durch das Handeln oder Unterlassen einer anderen Person zugefügt werden. In einigen Fällen, wie im Strassenverkehr, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, um Schäden abzudecken, die anderen Personen zugefügt werden könnten. Das Schweizer Haftpflichtrecht basiert auf den Grundsätzen der Kausalhaftung oder des Verschuldensprinzips. Versicherungen spielen eine wichtige Rolle bei der Abdeckung von Haftungsansprüchen und können obligatorisch oder freiwillig sein.

Vertragsrechtliche Haftung

Gemäß dem Schweizer Obligationenrecht (OR) haftet eine Person für Schäden, die sie durch die Verletzung eines Vertrags verursacht hat. Dies bedeutet, dass Vertragsparteien für Verletzungen ihrer vertraglichen Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können.

Deliktische Haftung

Dies bezieht sich auf die Haftung für Schäden, die ohne Vertrag verursacht werden. Gemäß Artikel 41 OR haftet eine Person, die einer anderen widerrechtlich Schaden zufügt, für die Wiederherstellung des Schadens.

Produktehaftpflicht

Das Produkthaftungsgesetz (PrHG) regelt die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Hersteller, Importeure und Lieferanten haften für Schäden, die durch Mängel ihrer Produkte entstehen, unabhängig davon, ob ein Vertrag besteht oder nicht.

Berufshaftpflicht

Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Anwälte und Architekten, unterliegen spezifischen Haftungsregeln, die ihre beruflichen Pflichten und die Verantwortlichkeit für Fehler oder Nachlässigkeiten in ihrer Tätigkeit regeln.

 

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Pharma und Healthcare

Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten: Entschädigung für Zusatz- und Mehrleistungen

Matthias Stauffacher  •   Dr. Christoph Willi, LL.M.  •   September 2020

Rechtsanwalt Matthias Stauffacher mit Rechtsanwältin Andrea Waditschatka im Büro der Kanzlei Streichenberg

Versicherungsrecht

Hinterlassenenleistungen aus der Pensionskasse für getrennt wohnende Lebenspartner

Manuel Bader  •   Juli 2024