Streichenberg Rechtsanwälte

Finanzdienstleistungsrecht

Vermögensverwalter und das revidierte Datenschutzgesetz

Ein Leitfaden für Praktiker im Finanzdienstleistungssektor verfasst von Alexander Rabian, Melanie Käser und Matthias Stauffacher

29.09.2023 Melanie Käser  •   Alexander Rabian  •   Matthias Stauffacher

War unter dem bisherigen DSG die Bearbeitung von Personendaten aufgrund gesetzlicher Pflicht ein allgemeiner Rechtfertigungsgrund für die Bearbeitung von Personendaten (Art. 27 Abs. 1 aDSG), so verlangt das auf den 1. September 2023 in Kraft getretene revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in einigen Punkten eine differenziertere Betrachtungsweise.

Bei Fragen zum revidierten Datenschutzgesetz dürfen Sie gerne unsere Spezialisten und Spezialistinnen kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Angelegenheiten rund um das Datenschutzgesetz. 

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Finanzdienstleistungen sind essentiell für das Funktionieren einer entwickelten Volkswirtschaft. Deshalb werden Finanzdienstleister auch zunehmend reguliert. Die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben gut zu kennen, reicht für die zielführende Beratung oft nicht aus.

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