Um Medizinprodukten den freien Marktzugang zu ermöglichen, haben die Europäischen Union und die Schweiz das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen abgeschlossen.
Im Vertrauen auf dieses Abkommen hat die Schweiz ihre Medizinproduktegesetzgebung revidiert und an die Rechtsentwicklung der Europäischen Union angepasst. Dabei ging sie davon aus, dass der gegenseitige Marktzugang im bisherigen Umfang erhalten bleibt. Dies scheint nun aber nicht mehr gesichert. Die EU-Kommission macht die Beibehaltung des Status Quo vom Abschluss eines umfassenden institutionellen Rahmenvertrages abhängig. Die Gespräche darüber drohen zu scheitern.
Als Folge der neuen Medizinprodukteregulierung der Europäischen Union und der fehlenden Aktualisierung des bilateralen Abkommens mit der Schweiz müssen sich in- und ausländische Unternehmen darauf vorbereiten, dass der Marktzugang für Medizinprodukte nach dem 26. Mai 2021 und für Diagnostika nach dem 26. Mai 2022 nicht mehr gewährleistet ist. Zeitgleich will auch in der Schweiz ihr revidiertes Medizinprodukterecht in Kraft setzen. Aufgrund dieser regulatorischen Änderungen wird die Ein- und Ausfuhr von Medizinprodukten von und in die Schweiz einem aufwändigen administrativen Mehraufwand unterworfen werden. Branchenkenner befürchten, dass dadurch die Erhältlichkeit vieler Medizinprodukte gefährdet wird.
Medizinprodukte
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