Sie produzieren oder verkaufen Lebensmittel, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika oder andere Gebrauchsgegenstände in der Schweiz? Behörden können Ihre Produkte überprüfen und einschneidende Massnahmen gegen Sie erlassen. Stellen Sie die Compliance sicher und verhalten Sie sich korrekt im Ernstfall.
Zulassung von Lebensmitteln in der Schweiz: Wer hat welche Pflichten?
Bei Lebensmitteln, Getränken, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und übrigen Gebrauchsgegenständen gilt in der Schweiz die Selbstkontrollpflicht. Das bedeutet, Produkte können grundsätzlich ohne Zulassungsverfahren von Behörden in der Schweiz verkauft werden. Im Gegenzug ist der Betrieb bzw. die verantwortliche Person selbst verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Nur weil ein Produkt auf dem Schweizer Markt verkauft werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass es auch legal ist.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften?
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird durch Behörden wie Ämter für Verbraucherschutz oder kantonale Labore durch regelmässige Kontrollen überprüft.
Was passiert bei einer Beanstandung?
Werden bei einer Kontrolle Produkte beanstandet, kann die Behörde eine Vielzahl an Massnahmen verfügen, wie Verkaufsverbote, Einziehung oder Vernichtung der Produkte. Daneben bestehen auch einschneidende Strafbestimmungen mit Bussen und gar Gefängnis.
Solche Massnahmen sind Gift für den unternehmerischen Erfolg. Es lohnt sich, die Produkte vor dem Verkauf genau zu prüfen.
Welche Vorschriften sind einzuhalten?
Die gesetzlichen Vorschriften sind sehr umfangreich. Im Wesentlichen geht es darum, dass das Produkt sicher ist. So dürfen zum Beispiel nur erlaubte Zutaten verwendet werden. Zudem sollen Konsumentinnen und Konsumenten die notwendigen Informationen für den Kauf der Produkte erhalten und vor Täuschungen geschützt werden. So gelten beispielsweise strenge Vorgaben zur Deklaration von Allergenen, und es wird klar festgelegt, welche „health claims“ und „beauty claims“ gemacht werden dürfen. Welche dieser Aussagen gemacht werden dürfen, hängt mit der Abgrenzung zu Heilmitteln zusammen. Zudem gibt es regulierte Claims für Vitamine.
Was sind Heilmittel?
Der Begriff Heilmittel umfasst Arzneimittel (Medikamente) und Medizinprodukte. Arzneimittel sind Produkte, die zur medizinischen (pharmakologischen) Einwirkung auf den Menschen bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen. Medizinprodukte sind Apparate, die für die medizinische Verwendung, d.h. für diagnostische oder therapeutische Zwecke, bestimmt oder angepriesen werden.
Die Herstellung und der Verkauf von Heilmitteln ist streng geregelt und braucht eine Bewilligung und Zulassung von Swissmedic.
Warum ist die Abgrenzung von Lebensmitteln zu Heilmitteln wichtig?
Werden Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände wie Heilmittel angepriesen (d.h. beworben), besteht das hohe Risiko, dass das Produkt unter die strengen Heilmittelvorschriften fällt. Das hat die Konsequenz, dass die Verkäuferin solcher Produkte sich strafbar macht, da Heilmittel ohne Bewilligung und Zulassung in der Schweiz verkauft werden.
Was wären unzulässige Werbeaussagen für Lebensmittel?
Unzulässige medizinische Anpreisungen für Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände wären beispielsweise:
- Wirkt entzündungshemmend bei Gelenkschmerzen
- Hilft bei Diabetes
- Lindert Arthrose-Schmerzen
- Behandelt Hautentzündungen
- Stoppt das Fortschreiten von Alzheimer
Was ist bei Medikamentenbestellungen bei einem ausländischen Onlineshop zu beachten?
Rezeptfreie Heilmittel können in der Höhe eines therapeutischen Monatsbedarfs für den Eigengebrauch im Ausland bestellt und eingeführt werden. Grössere Mengen gelten als unzulässig und werden vom Zoll beschlagnahmt und an Swissmedic weitergegeben. Das Bestellen von in der Schweiz rezeptpflichtigen Medikamenten im Ausland ist in jedem Fall unzulässig. Auch solche Bestellungen werden beschlagnahmt und an Swissmedic weitergeleitet. Bei Produkten, welche auf der Dopingliste stehen, kann zusätzlich ein Doping-Verfahren eröffnet werden.
Wann ist eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Eine anwaltliche Unterstützung ist insbesondere sinnvoll:
- Eintritt in den Schweizer Markt
- Lancierung neuer Produkte
- Bei angekündigten oder bereits durchgeführten Kontrollen durch eine Behörde
- Beschlagnahme von Produkten durch den Schweizer Zoll
- Laufende Verfahren durch Swissmedic
- Bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben
Dienstleistungen und Pakete
Compliance-Check (CHF 500)
Lassen Sie ein Produkt von uns auf die Übereinstimmung mit Schweizer Recht prüfen. Das Angebot gilt nur für das erste Produkt.
Erarbeitung eines Compliance-Konzepts
Wir unterstützen Sie dabei das notwendige Selbstkontrollkonzept zu erarbeiten. Damit stellen Sie sicher, dass Sie gegenüber den Behörden die korrekte Durchführung der Prüfpflichten sicherstellen.
Unterstützung bei Lebensmittelkontrolle
Wir beraten und unterstützen Sie im Rahmen der behördlichen Lebensmittelkontrolle.
Kontaktieren Sie unser Team unter +41442082525 oder info@streichenberg.ch