Am besten ist, es kommt gar nicht so weit. Was bei allen Rechtsfällen gilt, hat im Strafrecht besondere Bedeutung. Denn Strafrechtsfälle sind für alle Beteiligten eine einschneidende Erfahrung, die sie über Jahre beschäftigen kann. Umso wichtiger sind die Kompetenz und Verlässlichkeit der Rechtsberatung. Streichenberg vertritt Privatpersonen, Unternehmen und deren Mitarbeitende in nationalen und internationalen Straffällen, vorwiegend bei Delikten im Bereich des Wirtschaftslebens.
Geschädigt
Straftaten führen oft zu finanziellen Einbussen und können die Reputation von geschädigten Personen und Unternehmen in Mitleidenschaft ziehen. Wir helfen Ihnen, die Rechtsordnung wiederherzustellen, bringen die Straftat zur Anzeige und setzen Ihren Entschädigungsanspruch auf dem effizientesten Weg durch. Schadenersatz und Genugtuung lassen sich auch auf dem Zivilweg – aussergerichtlich oder gerichtlich – erwirken. Aussergerichtliche Lösungen können günstiger sein und wahren die Reputation von beiden Seiten.
Wird die Strafanzeige oder der Strafantrag nicht angenommen oder das Verfahren eingestellt, prüfen wir, ob die entsprechenden Entscheide rechtmässig sind oder angefochten werden sollten.
Beschuldigt
Vom ersten Kontakt mit den Straf-, Polizei oder Verwaltungsbehörden bis zum Urteil der letzten Instanz stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Zusammen entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, prüfen Massnahmen zur Risikooptimierung und setzen diese sachgerecht um. Dazu gehören nötigenfalls auch aussergerichtliche Vergleichsbemühungen zur Wiedergutmachung sowie die Beilegung von Streitigkeiten mit Privatklägern. Wir stellen sicher, dass die Einvernahme von Geschädigten und Zeugen korrekt ablaufen, und unterstützen Sie, Ihre Rechte im Strafprozess durchzusetzen. Bei einem drohenden Reputationsschaden – eine heikle Angelegenheit insbesondere bei bekannten Persönlichkeiten – ziehen wir erfahrenen Kommunikationspartner als Verstärkung bei.
Werden Zwangsmassnahmen verhängt, gilt es, sich richtig zu verhalten. Wir stehen Ihnen bei, wenn es zu Hausdurchsuchungen kommt und Vermögen oder Dokumente beschlagnahmt werden. Um Geheimnisse zu wahren, sind sofortige Massnahmen angezeigt. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten, muss dieser innert zehn Tagen angefochten werden. Zögern Sie deshalb nicht, unmittelbar Kontakt mit uns aufzunehmen.
Risikomanagement
Weil unternehmerische Tätigkeiten zunehmend reguliert werden, ist es oft ein schmaler Grat zwischen legal und illegal. Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und beraten Ihr Unternehmen in Bezug auf strafrechtliche und regulatorische Risiken. Dazu gehört auch die Erarbeitung interner Richtlinien und Reglemente sowie die Unterstützung bei Schulungen und Kommunikationsmassnahmen. Sollen Sie sich im Steuerrecht zu einer Selbstanzeige entschliessen, können Sie ebenfalls auf unsere Erfahrung zählen.
Interne Untersuchungen und Prävention
Der Verdacht auf regulatorische oder strafrechtlich relevante Verstösse in Ihrem Unternehmen, beispielsweise Diebstahl oder Veruntreuung, erfordert umsichtiges Handeln. Wir führen interne Untersuchungen durch und erstatten falls nötig Strafanzeige, wir koordinieren die strafrechtliche Verfolgung oder bieten Unterstützung bei Meldungen an die Regulierungsbehörden. Gleichzeitig müssen arbeitsrechtlich die richtigen Schritte unternommen werden. So ist beispielsweise bei Kündigungen aufgrund eines Verdachts Vorsicht geboten. Und schliesslich braucht es bei Straftaten im Betrieb sowohl eine angemessene Kommunikation gegenüber Aktionären und Mitarbeitenden als auch präventive Massnahmen zur Verhinderung von weiteren Taten.
Internationale Fälle und Rechtshilfe
Fälle mit Auslandbezug sind meistens komplex. In einem ersten Schritt sollte die Rechtmässigkeit der beantragten Rechtshilfemassnahmen überprüft werden. Der Informationsaustausch zwischen ausländischen Strafbehörden muss eng überwacht werden, um Entscheidungen umgehend anzufechten, wenn Risiken für die beschuldigten Parteien bestehen. Gleiches gilt bei Beschuldigten, die mit Auslieferungs- oder Vollstreckungsgesuchen von Drittstaaten konfrontiert werden. So entsprechen ausländische Rechtshilfegesuche vielfach nicht den gesetzlichen Standards, was von den Schweizer Behörden gerne ignoriert wird.